Gesundheit und Arbeitsschutz


An 24.09.09 12:15

Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz Beschäftigter bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Beschäftigungsbereiche.

Der Arbeitsschutz enthält eigentlich zwei Teilbereiche, zum einen den allgemeinen Arbeitsschutz, der das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen soll um ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Zum anderen gibt es auch den sozialen Arbeitsschutz, der sich mit sozialen Richtlinien, wie zum Beispiel dem Kündigungsschutz und den Arbeitszeiten beschäftigt.

Über den Arbeitsschutz in Bayern kann man sich auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bzw. auf der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erkundigen.