|
Nicht alle Produkte halten was ihre Werbung verspricht, das ist den meisten bewusst. Doch einige Schwindel gehen auch den aufmerksamsten Einkäufern durch die Lappen. Wer zum Beispiel wieder beruhigt in das Regal der Tütensuppen greift, da auf ihnen geschrieben steht „natürlich, da ohne Geschmacksverstärker lt. Gesetz“ sollte vielleicht wieder Aufmerksamkeit walten lassen. Denn das obige Versprechen bedeutet längst nicht, dass keine Geschmacksverstärker enthalten sind, denn neben Stoffen die gesetzlich als Geschmacksverstärker gelten, gibt es auch natürliche Stoffe die zwar sehr wohl als Geschmacksverstärker dienen, jedoch nicht als solche gekennzeichnet werden müssen. So manch ein Hersteller bedient sich am Hefeextrakt, der mit Hefe kaum mehr etwas zu tun hat, jedoch die geschmacksverstärkenden Substanzen Glutamat, Inosinat und Guanylat enthält. Dieser Trick wurde von der Seite abgespeist.de aufgedeckt, ebenso wie folgende Schwindelei: Angepriesen werden „Produkte (…) nach original italienischen Rezepturen und nur aus besten Zutaten (…)“. Allerdings sind die auf dem Etikett abgebildeten, übliche Zutaten für eine Pesto Verde, Olivenöl, Pinienkerne und Parmesan, nur in Alibi-Mengen vorhanden. Stattdessen greift man auf die wesentlich günstigeren Zutaten wie nicht näher beschriebenes Pflanzenöl und Cashewkerne zurück. Zudem werden dem Pesto Kartoffelflocken, Aroma und Säuerungsmittel hinzugefügt. Ob die wohl im original italienischen Rezept auch zu finden sind?
|
Seite bookmarken: